...

Bitte weiterfahren! Ampelkoalition schaltet auf grün

Zwei Monate nach der Bundestagswahl steht der Koalitionsvertrag – und die Republik vor dem Abenteuer Ampel. Was bringt Rot-Gelb-Grün für die Versicherungswirtschaft?

Lesedauer: 11 Minuten
V

ielleicht ist es ja kein Zufall, dass das hundertjährige Jubiläum der Ampel in Deutschland in die kommende Legislaturperiode fällt. Als 1924 die erste Lichtsignalanlage am Potsdamer Platz in Berlin in Betrieb genommen wurde, waren die Reaktionen zunächst – nun ja: zurückhaltend. Die Verkehrsbeteiligten mussten sich erst einmal an die Neuerung gewöhnen, die ihnen zeigte, was sie zu tun hatten. Auch die neue Regierung hat scheinbar vor, das Land künftig in eine neue Richtung zu lenken. Und mit ihr die Versicherungswirtschaft. Was bedeuten die Ampel-Pläne für die Assekuranz? Vollbremsung oder Durchstarten?

Kein Provisionsverbot in Sicht?

Die wichtigste Botschaft für den Versicherungsvertrieb dürfte das Fehlen des Wortes Provision im Koalitionsvertrag sein. Ein Provisionsverbot, wie es im Wahlkampf wieder einmal wie ein Damoklesschwert über den Köpfen im Versicherungsvertrieb hing, ist nicht Teil der Abmachungen, die die Koalitionäre getroffen haben. Im knappen Vermerk zu den Versicherungen ist auch von einem möglichen Deckel der Provisionen beim Vertrieb von Lebensversicherungen keine Rede.

"Der Koalitionsvertrag zeigt: Der politische Gestaltungswille der Regierungsparteien ist da! Der von vielen Seiten geforderte Pragmatismus hat gefruchtet." Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand Votum
...

Alles gut also? Brancheninsider wie Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), weisen darauf hin, dass die BaFin das Thema durchaus weiter auf dem Zettel habe. Und letztlich könnten die Koalitionsparteien das Thema auch bewusst ausgeklammert haben – weil stattdessen Brüssel in Sachen Provisionen aktiv werde. So denke die Europäische Kommission über eine Angleichung der Anlegerschutzvorschriften bei der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD an die Finanzmarktrichtlinie MiFID II nach – in der Provisionen bei unabhängiger Beratung verboten sind. Konkret verlangt die Kommission von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA Vorschläge für einen besseren Schutz von Verbrauchern und Investoren, wobei das Provisionsthema ausdrücklich adressiert ist.

So reagiert die Branche (1/4)

Votum: Nur wenig vom befürchteten Unsinn hat sich durchgesetzt

Der Verband unabhängiger Finanzdienstleister Votum begrüßt, dass sich Maximalforderungen wie ein generelles Provisionsverbot, eine Erweiterung der BaFin-Aufsicht auf 34f-Vermittler und "anderer Unsinn" nicht durchsetzen konnten. Votum-Vorstand Martin Klein: "Der Koalitionsvertrag zeigt: Der politische Gestaltungswille der Regierungsparteien ist da! Der von vielen Seiten geforderte Pragmatismus hat gefruchtet. Die Herausforderungen der kommenden Legislatur - insbesondere im Bereich der Reform der Altersvorsorge – sollen ohne ideologische Scheuklappen angegangen werden."

Das schwelende Aufsichtsthema scheint hingegen vom Tisch. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll dem Koalitionsvertrag zufolge zwar weiter reformiert werden. Von einer Verlagerung der Aufsicht über etwa Finanzvermittelnde von den Industrie- und Handelskammern sowie den Gewerbeämtern auf die BaFin ist aber keine Rede mehr.

Große Pläne für Rentensystem und Altersvorsorge

Hier hat sich die Koalition einiges vorgenommen. In der Rentenpolitik liegt der Fokus auf der Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem Rentenniveau von 48 Prozent, das „dauerhaft“ gesichert werden soll. Die Ampelkoalition versichert zugleich, dass es weder Rentenkürzungen noch eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben wird. Allerdings soll der sogenannte Nachholfaktor im kommenden Jahr nach der Rentenerhöhung wieder in Kraft gesetzt werden. Die umlagefinanzierte Rente soll durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Angestellten sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung gestärkt werden.

Grund zur Freude, jetzt und im Alter: Die Ampel will in der bAV eine Anlage mit höheren Renditechancen ermöglichen.

Die FDP-Forderung nach einer teilweisen Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird umgesetzt. Im kommenden Jahr sollen aus Haushaltsmitteln zehn Milliarden Euro hierfür bereitgestellt werden. Auch die Deutsche Rentenversicherung soll ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anlegen können. Damit könnte sie verhindern, Negativzinsen bezahlen zu müssen. Der geplante Kapitaldeckungsstock soll dauerhaft eigentumsgeschützt sein, damit der Staat im Fall finanzieller Nöte nicht darauf zugreifen kann.

So reagiert die Branche (2/4)

GDV begrüßt die Ambitionen beim Thema Altersvorsorge

Der GDV äußert sich ebenfalls zustimmend: "Der Koalitionsvertrag hebt zu Recht die Bedeutung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge für ein gutes Leben im Alter hervor. Auch wir unterstützen die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Ansatzpunkte sind hier aus unserer Sicht beispielsweise die Flexibilisierung des Garantieniveaus und die Dynamisierung der Geringverdienerförderung“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Die geförderte private Altersvorsorge sei "reformbedürftig", aber eben auch "reformfähig".

Die Aussagen des Koalitionsvertrages zur Versicherungsregulierung werden ausdrücklich begrüßt. Asmussen sieht „einen klar risikobasierten Ansatz bei der Überprüfung der Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II, bessere Bedingungen für langfristige Investitionen und vereinfachte Regelungen für kleinere Versicherungen.

Die Ampel bekennt sich klar zum Drei-Säulenmodell: „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter“, heißt es. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) will die künftige Regierung eine Anlage mit höheren Renditechancen ermöglichen. Außerdem gibt es ein Bekenntnis zum neuen Sozialpartnermodell, das ohne Arbeitgeberhaftung und Garantien auskommt: „Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“ Wie das gelingen soll, lässt das Papier allerdings offen. Bislang bleibt das neue bAV-Modell hinter den Erwartungen zurück. Der bisher bundesweit einzige Abschluss liegt weiter zur Prüfung bei der BaFin.

"Der Koalitionsvertrag hebt zu Recht die Bedeutung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge für ein gutes Leben im Alter hervor." Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer GDV
...

„Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen“, schreiben die Ampelparteien. Auf den Prüfstand kommt auch die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als die Riester-Rente. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Für Riester wird Bestandschutz versprochen. Der GDV hatte bis zuletzt dringend eine Absenkung der Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen gefordert.

So reagiert die Branche (3/4)

AfW: „Selbstständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft“

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung findet es erfreulich, dass es die Versicherungspflicht für neue Selbstständige in den Koalitionsvertrag geschafft. „Der soziale Auftrag gerade für unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler wird mit diesem neuen Produkt aufgewertet, da hierfür eine fachkundige Beratung unabdingbar sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie seitens der Produktgeber ein entsprechendes Produkt konzipiert wird“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth.

„Wenn die neue Bundesregierung Selbstständige als wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaft und Wirtschaft ansieht, dann werden wir die zukünftigen Gesetzesvorhaben daran messen, ob sie Selbstständige fördern und nicht mit übermäßiger Bürokratie belasten oder sie sogar vom Markt verdrängen könnten“, ergänzt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Neben zahlreichen anderen Punkten begrüßt sein Verband auch die Abkehr von Provisionsverbot, Provisionsdeckel und 34f-Aufsichtswechsel. Den Wechsel des Finanzministeriums hin zur FDP begreifen Wirth und Co. als große Chance, fachkundiges Gehör für ihre Anliegen zu finden.

Für Selbstständige planen die Ampelparteien einige wesentliche Neuerungen in der Absicherung. Die Altersvorsorgepflicht für frischgebackene Unternehmerinnen und Unternehmer hatte sich bereits die alte Regierung vorgenommen, aber nicht umgesetzt. „Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen“, legen die Ampelparteien fest.

Dieses müsse insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gelte jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge stehe allen Erwerbstätigen offen, wird knapp hinzugefügt. Gut aus Vertriebssicht: Da die Selbstständigen der Vorsorgepflicht auch mit einem „privaten Vorsorgeprodukt“ nachkommen können, werden sich hieraus wertvolle Vertriebsimpulse für Vermittlerinnen und Vermittler ergeben – wenn die Branche mit attraktiven Lösungen überzeugt.

Gesundheit: Das duale System bleibt

Am dualen Gesundheitssystem von gesetzlicher Krankenversicherung und PKV wird festgehalten. Die Ampel wird im Bereich der Pflegeversicherungen prüfen, wie eine „freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung“ in der Pflege geschaffen werden kann. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge erarbeiten.

Telemedizin und elektronische Patientenakte: Das Gesundheitswesen soll digitaler werden.
Freude in der Pflege: Erweiterung der Pflegeversicherung um freiwillige Vollversicherung.

Die künftige Bundesregierung wird das Thema Pflege verstärkt in den Blick nehmen und will unter anderem in der stationären Pflege die Eigenanteile „begrenzen und planbar machen“. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen soll beobachtet werden. Diese war noch unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angestoßen worden. Die Behandlungspflege in der stationären Versorgung soll der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen werden.

So reagiert die Branche (4/4)

BVK sieht Licht und Schatten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Beibehaltung des dualen Krankenversicherungssystems. "Positiv ist, dass die Einführung einer Bürgerversicherung, wie sie in den Wahlprogrammen von SPD und Grünen anvisiert wurde, keine Berücksichtigung gefunden hat", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Außerdem freut den BVK das Bekenntnis zu den drei Säulen der Altersvorsorge und den Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge. Auch die Absicht, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für die private Säule einzuführen, wird positiv eingeschätzt.

Kritisch sehe man die Pläne, die mangelnde Finanzierung der gesetzlichen Rente mit zehn Milliarden Euro auszustatten, die über einen Staatsfonds am Kapitalmarkt angelegt werden sollen. "Dies wird hier auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein und keine lebensstandardsichernde Rente für Millionen ermöglichen,“ so Heinz.

Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung wird nach den Plänen „moderat“ angehoben. Das Pflegegeld soll ab 2022 regelhaft dynamisiert und die Pflegezeit- und Familienpflegezeit-Gesetze weiterentwickelt werden. Besonders wichtig für unabhängige Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner: „Wir prüfen, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Der privaten Pflegeversicherung würden wir vergleichbare Möglichkeiten geben“, schreiben die Parteien. Man darf gespannt sein, wie die Produktgeberinnen und Produktgeber darauf reagieren werden.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll vorangetrieben werden, zum Beispiel durch telemedizinische Leistungen sowie Videosprechstunden. Auch die Einführung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezeptes soll beschleunigt werden.

In der GKV planen SPD, Grünen und FDP eine Entlastung der Selbstständigen. Der Mindestbeitrag sinkt. Er richtet sich künftig an der Minijob-Grenze von 520 Euro, nicht mehr an einem fiktiven Einkommen von 1.096 Euro. Oberhalb der Minijob-Grenze soll der Beitrag strikt vom tatsächlichen Einkommen abhängen. Das erhöht die Attraktivität der GKV gegenüber dem privaten System. Aber: Die Krankenkassen sollen nach den Plänen der Parteien künftig ihre Service- und Versorgungsqualität anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.

Der Themenwecker - meldet, wenn es etwas Neues gibt.

Die aktuellen Artikel der e-GoNews direkt in Ihr Postfach: Wir informieren Sie per Mail immer dann, wenn eine spannende Geschichte zu einem relevanten Thema in unserem Online-Magazin erschienen ist. Einfach Ihre E-Mail-Adresse eingeben, Datenschutzhäkchen setzen und Anmeldung per Mail bestätigen.

Ich habe die Datenschutzerklärung der Gothaer Versicherungsbank VVaG gelesen und erkläre hiermit mein Einverständnis.

...

Besuchen Sie unser GoNews-Archiv!

Hier finden Sie zum Download sämtliche bisherigen Ausgaben der GoNews.

Zum Archiv

Das könnte Sie auch interessieren