Garantien vs. Rendite: Experten fordern mehr Risiko bei der bAV
Lesedauer: 10 Minuten
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s gehört zu den banalen und gleichzeitig schmerzhaften Wahrheiten unserer Zeit: Die anhaltende Niedrigzinsphase belastet die Altersvorsorge – und auch die betriebliche Altersversorgung. Ein zentrales Problem: Garantien kosten Geld und sorgen im derzeitigen Umfeld für niedrigere Renditen. Und: Sie bringen bei langen Anlagezeiträumen häufig nur geringen Nutzen. Stattdessen erhöhen fest zugesagte Garantien über die gesamte Laufzeit die Kosten teils deutlich. Man könnte auch sagen: Beitragserhalt verringert den Werterhalt.
Gerade bei kurzlaufenden Verträgen besteht dann die Gefahr, dass durch die „sturmfeste Anlage“ das Überschusspotenzial so weit reduziert wird, dass – wenn es schlecht läuft – am Ende nur eine Leistung in Höhe der eingezahlten Beiträge übrig bleiben kann. Selbst bei moderaten Inflationswerten liegt die Leistung dann kaufkraftbereinigt womöglich unter dem Wert der eingezahlten Beiträge.
Experten fordern mehr Engagement von Unternehmen
Schon seit längerem gibt es aus berufenem Munde die Forderung nach weniger Garantien in der betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Sozialpartnermodell – auch bekannt als Nahles-Rente – wurde vor ein paar Jahren ein Paradigmenwechsel in der bAV angestoßen. Hier ist der Verzicht auf Garantien sogar rechtlich vorgegeben, um höhere Renditechancen am Kapitalmarkt zu eröffnen. Seither gibt es mit der „reinen Beitragszusage“ eine bAV-Gestaltung, mit der weder Unternehmen noch externe Versorgungsträger eine Garantie über die Höhe der Betriebsrente aussprechen dürfen. Zumindest theoretisch.
Praktisch tun sich vor allem die Unternehmen schwer mit dem Abschluss. Doch auch auf Seiten der Belegschaft ist die Zurückhaltung groß. Das Beratungsunternehmen Deloitte untersucht regelmäßig die Einstellung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum Thema bAV. Mit 38 Prozent wird als häufigster Grund, nicht per bAV vorzusorgen, das fehlende Angebot von Seiten der Firmen genannt.
Dass sich dieser Wert seit Jahren nicht wesentlich verbessert, stimmt aus mehreren Gründen nachdenklich. Zum einen sind Unternehmen seit 2002 verpflichtet, ein Angebot zur bAV bereitzustellen. Die Crux dabei ist, dass interessierte Mitarbeitende aktiv danach fragen müssen. Eine Pflicht für die Firma, proaktiv auf ihre Belegschaft zuzugehen, gibt es nicht. Und das führt zum zweiten Grund, der dabei Beachtung verdient: Denn die Unternehmen sind noch immer die Top-Informationsquelle, wenn es um das Angebot zur Entgeltumwandlung geht. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse fordert das Beratungsunternehmen Deloitte mehr Engagement von den Unternehmen. Immer noch böten viele Firmen ihrer Belegschaft noch nicht einmal Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung an.
Das BRSG ermöglicht Modelle mit variablen Garantien
Umso sinnvoller ist es, wenn Makler und Maklerinnen das Thema sowohl bei ihren privaten als auch den Unternehmenskunden aktiv adressieren. Bester Türöffner dabei ist der Arbeitgeberzuschuss, der von 2022 an auch für den bAV-Bestand obligatorisch wird. Denn die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers bei der Gehaltsumwandlung ist nicht nur für die Seite der Belegschaft ein echtes Abschlussargument.
Beschäftigte und Unternehmen profitieren vom Arbeitgeberzuschuss
Fazit: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht Modelle mit variablen Garantien – und das nicht nur im Sozialpartnermodell. Bei Direktversicherungen wie der GarantieRente Performance können Versicherte sogar selbst entscheiden, in welchem Maße sie bei ihrer Entgeltumwandlung auf Garantien setzen möchten oder nicht. Zusätzlich profitieren sowohl die Beschäftigten als auch das Unternehmen vom verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss – und zwar von 2022 an auch im Bestand.
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