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Das Ende der Unterschrift

Weniger Bürokratie, schlankere Prozesse: Im Bestandskundengeschäft kann künftig an vielen Stellen auf Unterschriften verzichtet werden. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten.

Lesedauer: 5 Minuten
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lassische Win-Win-Situation: Der Betrieb hat weniger Aufwand durch weniger Rückfragen, Vermittler müssen nicht extra für eine Unterschrift zum Kunden – und der Kunde erhält Service, wie er ihn aus vielen anderen Lebensbereichen schon kennt.

Dabei ist der Verzicht auf echte Unterschriften in Versicherungsangelegenheiten durchaus anspruchsvoller als beim Einkauf im Warenhaus. Denn wenn es um Anpassungen an Versicherungsverträgen geht, ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten ein hohes Gut.

Die Unterschrift bleibt teilweise Bestandteil von Verträgen

„Wir haben dennoch im Rahmen von Prozessvereinfachungen überprüft, in welchen Fällen eine Authentifizierung auch auf andere Weise als per Unterschrift ausreichend sein kann“, so Teilprojektleiterin Katharina Faßbender von der Gothaer Lebensversicherung. Ein Beispiel: Bisher musste der Kunde eine Beitragsänderung schriftlich anfordern, bekam das Angebot, musste es unterschreiben und an die Gothaer zurückschicken.

„Das geht einfacher, haben wir gedacht – es muss nicht immer per handschriftlicher Unterschrift sein.“ Katharina Faßbender, Teilprojektleiterin bei der Gothaer Leben
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Dort wurde der Vorgang bearbeitet und dem Kunden schriftlich bestätigt. „Das geht auch einfacher“, so Teilprojektleiterin Jennifer Müller von der Gothaer Lebensversicherung. Neu ist: Das Angebot entfällt. Der Kunde erlangt direkt mit Zugang des Nachtrages Kenntnis über die Auswirkung der Änderung auf seine Vertragswerte. Die Gothaer räumt ihren Kunden das Recht ein, die Vertragsänderung innerhalb von vier Wochen zu widerrufen. Die Änderungen gelten für Vorgänge wie zum Beispiel Dienstaustritte oder Beitragsfreistellungen.

Authentifizierung zur Sicherheit

Dennoch bleibt zu gewährleisten, dass keine Vertragsänderungen von unberechtigten Dritten vorgenommen werden können. Die Authentifizierung des Kunden bleibt daher weiterhin notwendig. „Das muss aber nicht immer per handschriftlicher Unterschrift sein. Je nach Kommunikationskanal gibt es praktikablere Authentifizierungsmöglichkeiten“, so Faßbender.

Der Kunde gilt ab sofort als authentifiziert bei Kontaktaufnahme per …
Post oder Fax: Gibt der Kunde in seinem Schreiben mehrere Parameter in Kombination an, mindestens den Namen, Anschrift und Versicherungsnummer, dann gilt die Authentifizierung als erfüllt.

E-Mail: Nimmt ein Kunde per E-Mail mit der Gothaer Kontakt auf, gilt er als authentifiziert, wenn die E-Mail-Adresse bereits im System hinterlegt ist.

Der Weg zum Kunden entfällt, der Nachtrag erfolgt sofort

Auch Vermittler profitieren von den vereinfachten Unterschriftenregelungen. So fällt zum Beispiel ein Großteil der bisher aufgrund der VVG-Reform erstellten Angebote weg – eine deutliche Erleichterung auch für Makler. Und gut für die Umwelt ist das Ganze auch noch: Weniger Papier – und niedrigerer Spritverbrauch: Der Weg zum Kunden, um die Unterschrift einzuholen, entfällt und der Nachtrag erfolgt sofort.

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